§§ 833 ff ABGB; § 40a JN:
Die rechtsgestaltende Mitwirkung des Gerichtes bei der Willensbildung einer Miteigentümergemeinschaft (hier: Erlassung einer Benützungsregelung) hat im außerstreitigen Verfahren zu erfolgen.
§§ 833 ff ABGB; § 40a JN:
Die rechtsgestaltende Mitwirkung des Gerichtes bei der Willensbildung einer Miteigentümergemeinschaft (hier: Erlassung einer Benützungsregelung) hat im außerstreitigen Verfahren zu erfolgen.