Die Rolle des VfGH bei der Wahrung des Gemeinschaftsrechts ist im Schrifttum umstritten. Der VfGH selbst ist in dieser Hinsicht eher zurückhaltend; die Stellung der Kollegialbehörden nach Art 133 Z 4 B-VG wie etwa des Bundesvergabeamts führt jedoch iVm ihrer Vorlagepflicht und der Rechtsprechung des VfGH zum EuGH als gesetzlichem Richter zu einer besonderen Rechtslage, die im folgenden näher beleuchtet werden soll.