Am 3. August begeht eine Persönlichkeit ihren 75. Geburtstag, die dermaßen ein ganzes Fach geprägt hat, wie dies wohl nur ganz selten der Fall ist: „Karl Wenger“ und „Wirtschaftsrecht“ sind in Österreich miteinander untrennbar verknüpfte Begriffe. Es war ein historischer Glücksfall, daß der damals soeben habilitierte Dozent Wenger mit Wirkung vom 1. 1. 1970 auf die neugeschaffene Lehrkanzel für öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Wien berufen wurde, denn Karl Wenger erwies sich sogleich als ein Motor und Initiator, der dafür sorgte, daß die einzelnen Teilbereiche des bis dahin systematisch nicht gepflegten Rechtsgebietes wissenschaftlich erforscht wurden. Ob es die „Öffentliche Unternehmung“1), die „Förderungsverwaltung“2) oder das „Vergaberecht“3) ist, ob man sich mit der „Wirtschaftsplanung“4), mit der „Wirtschaftsaufsicht“5) oder mit der „Wirtschaftslenkung“6) befaßt, stets ist man mit einem von Wenger verfaßten oder wenigstens herausgegebenen Werk als Grundlagenarbeit konfrontiert. Damit war Karl Wenger bald wie kein zweiter zu repräsentativen Darstellungen von Fragen des österr Wirtschaftsrechts in Fachlexika, in Sammelbänden7) oder in wiederholten Landesberichten für die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer berufen.