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Kompetenzrechtliche Überlegungen zum Klonieren von Tieren1)1)Für die nähere Erläuterung des Klonierens danke ich Herrn Dr.Eckehard Wolf, München; für die zahlreichen verfassungsrechtlichen Anregungen danke ich Herrn Mag. Christoph Lanner, BKA-VD, sehr herzlich.

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Martin AttlmayrJBl 1998, 82 Heft 2 v. 20.2.1998

Die Fortschritte im Bereich der Weiterentwicklung der Technik des Klonierens werden in der Öffentlichkeit mit wachsender Sorge betrachtet. Umwelt- und Tierschutzorganisationen fordern unter diesem Eindruck ein gesetzliches Verbot des Klonierens von Tieren. Der Verfasser versucht, die kompetenzrechtlichen Grundlagen in der österreichischen Bundesverfassung für eine allfällige gesetzliche Regelung des Klonierens von Tieren darzustellen. Schwerpunkt der Arbeit ist die Auslegung einzelner Kompetenztatbestände, wie insbesondere „Veterinärwesen“, „Gesundheitswesen“ und „Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie“, aber auch - im Zusammenhang mit dem Kompetenztatbestand des „Hochschulwesens“ - die Garantie der Freiheit von Wissenschaft und Lehre.

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