§§ 879 und 1346 ff ABGB:
Die in SZ 68/64 entwickelten Kriterien für die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften erwachsener Familienangehöriger des Schuldners sind
a) inhaltliche Mißbilligung des Bürgschaftsvertrages,
§§ 879 und 1346 ff ABGB:
Die in SZ 68/64 entwickelten Kriterien für die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften erwachsener Familienangehöriger des Schuldners sind
a) inhaltliche Mißbilligung des Bürgschaftsvertrages,