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Haftungsprivileg des Dienstgebers für Tierarzt gegenüber hilfeleistendem Landwirt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 790 Heft 12 v. 20.12.1998

§ 333 Abs 1 ASVG; § 176 Abs 1 Z 6 ASVG:

Hilft ein Landwirt, bei dem ein Pferd eingestellt ist, dem Tierarzt bei der Behandlung dieses Pferdes, so steht er gem § 176 Abs 1 Z 6 ASVG unter Unfallversicherungsschutz.

Das Dienstgeberhaftungsprivileg nach § 333 Abs 1 ASVG gilt auch bei Unfällen, die gem § 176 Abs 1 Z 6 ASVG den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind.

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