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Urlaubsentschädigung ist Entgelt iSd ASVG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 803 Heft 12 v. 20.12.1998

§ 91 Abs 1, §§ 261a und 274 ASVG:

Mit Wirksamkeit vom 1. 5. 1996 ist § 49 Abs 3 Z 7 ASVG unmißverständlich dahin geändert worden, daß nach gesetzlicher Vorschrift gewährte Urlaubsabfindungen vom Entgeltbegriff des § 49 Abs 1 und 2 ASVG nicht mehr ausgenommen sein sollen und damit zu einer entsprechenden Verlängerung des Pflichtversicherungsverhältnisses führen.

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