Am 1. 12. 1998 ist das Brüsseler Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ) für Österreich in Kraft getreten. Dieses wird zukünftig schrittweise (durch die Ratifikation in den weiteren Vertragsstaaten) das Übereinkommen von Lugano (LGVÜ) ersetzen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Unterschiede zwischen LGVÜ und EuGVÜ, deren Anwendungsabgrenzung und die neu eröffnete Möglichkeit eines Vorlageverfahrens an den EuGH.