§ 2 Abs 2 AHG; §§ 74 ff GewO; §§ 364 ff ABGB:
Es hieße die Rettungspflicht des Nachbarn im Betriebsanlagenverfahren überspannen, wollte man von ihm die Bekämpfung des Genehmigungsbescheids wegen allenfalls zu erwartender Lärmbelästigung verlangen, bevor noch der Betrieb aufgenommen worden ist.