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Rechtswidrigkeit, bewegliches System und Rechtsangleichung1)1)Dieser Beitrag ist die schriftliche Fassung der „Dritten Walter-Wilburg-Gedächtnisvorlesung“, die am 19. Juni 1998 von der Karl-Franzens-Universität Graz und der Grazer Juristischen Gesellschaft veranstaltet wurde.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Helmut KoziolJBl 1998, 619 Heft 10 v. 20.10.1998

Die „Tilburg-Gruppe“ arbeitet an „Principles“ eines einheitlichen europäischen Schadenersatzrechtes. Die Erörterung der Rechtswidrigkeit ergab, daß in den einzelnen Rechtsordnungen unter ihr recht Verschiedenes verstanden wird. Es zeigte sich allerdings, daß die Rechtswidrigkeitskonzepte jeweils unterschiedliche Aufgabenbereiche im Auge haben. Die „Tilburg-Gruppe“ versucht, die Vorzüge der gegensätzlichen Auffassungen weitestgehend zu berücksichtigen. Die „Wilburg-Gedächtnis-Vorlesung“ legt dar, daß die dabei eingeschlagene Vorgangsweise durch die Eingliederung in das Wilburgsche Konzept klarer herausgearbeitet sowie dogmatisch gerechtfertigt werden kann und das von Wilburg entwickelte „bewegliche System“ auch bei der Rechtsangleichung wertvollste Hilfe zu leisten vermag.

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