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Ausschluß des geschäftsführenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft wegen sachlich nicht begründeter Übernahme einer fremden Schuld

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 594 Heft 9 v. 20.9.1997

§§ 133 und 140 HGB; § 502 Abs 1 und § 508a Abs 1 ZPO:

Übernimmt der - einzige - Komplementär für die von ihm vertretene KG ohne sachlichen Grund und ohne Zustimmung der Kommanditisten einzuholen die Haftung für eine fremde Schuld, so bildet dies einen Ausschlußgrund.

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