Anmerkungen und Bewertungen zu Titel III (Polizei und Sicherheit) aus einer deutschen justitiellen Sicht1)
I. Überblick
Ohne eine Gesamtübersicht über Titel III des Schengener Durchführungsübereinkommens2) geben zu wollen, möchte ich einige seiner Teilaspekte beleuchten und dabei einen besonderen Schwerpunkt bei Art 54 SDÜ, der Anwendung des Prinzips „ne bis in idem“, setzen.