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Überhöhte Kaution und Ablöseverbot

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 401 Heft 6 v. 20.6.1997

§ 27 Abs 1 Z 1 und Abs 3 MRG:

Eine unüblich hohe Kaution kann als unzulässige Zahlung nach § 27 Abs 1 Z 1 iVm § 27 Abs 3 MRG zurückgefordert werden. Der Vermieter kann diesen Anspruch nur abwehren, wenn er beweist, daß ihn - nach der Sachlage bei Abschluß der Kautionsvereinbarung - ein besonders hohes Risiko möglicher Forderungsausfälle traf.

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