§§ 55a und 69 Abs 3 EheG:
Bei neuerlicher Prüfung aller für und gegen die analoge Anwendbarkeit des § 69 Abs 3 EheG bei von vornherein rechtsunwirksamer oder rechtsunwirksam gewordener Unterhaltsvereinbarung iSd § 55a Abs 2 EheG ins Treffen geführten Argumente vermag der erkennende Senat seine der E JBl 1986, 777 zugrunde gelegte Auffassung nicht weiter aufrechtzuerhalten.