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Vererblichkeit des Schmerzengeldanspruchs/Rechtsprechungsänderung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 40 Heft 1 v. 20.1.1997

§ 1325 ABGB:

Den Worten „auf Verlangen“ im § 1325 ABGB kommt keine eigenständige Bedeutung mehr zu. Seit der EO-Nov 1991 sind auch auf § 1325 ABGB gestützte Schmerzengeldansprüche unabhängig von ihrer Geltendmachung durch den Verletzten vererblich.

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