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Keine Zustimmung zur Zurücknahme der Klage durch Untätigkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 789 Heft 12 v. 20.12.1997

§ 237 ZPO; § 863 ABGB:

Bloße Untätigkeit des Bekl auf die Zustellung des Schriftsatzes des Kl, mit dem die Klage ohne Anspruchsverzicht zurückgenommen wird, kann nicht als Zustimmung gedeutet werden.

OGH 24. 6. 1997, 1 Ob 139/97s (LG Feldkirch 19. 3. 1997, 1 R 46/97s; BG Montafon 7. 1. 1997, 2 C 23/95p)

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