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Vorenthaltung des Entgelts während Karenzurlaubs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 801 Heft 12 v. 20.12.1997

§ 26 AngG:

Hat eine Arbeitnehmerin erst während laufenden Karenzurlaubs rückständiges Entgelt eingeklagt, so kann sie nicht ohne vorausgehende Mahnung und Austrittsandrohung wegen dieses mehrere Monate zurückliegenden Entgeltrückstandes plötzlich ihren Austritt erklären.

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