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Zu den Folgen eines „Spielerleihvertrages“ im Profifußball

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1997, 786 Heft 12 v. 20.12.1997

§ 2 Abs 2 AÜG:

Ein „Leihvertrag“ über einen Spieler zwischen zwei Profifußballvereinen ist am ehesten der Überlassung von Arbeitskräften iSd AÜG vergleichbar. Zu seiner Wirksamkeit bedarf er jedenfalls auch der Zustimmung des betroffenen Spielers.

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