Dieser Beitrag sucht in komprimierter Form die Außengrenze zulässiger Rechtsfindung aus geltendem Recht zu ermitteln, also jene Grenze, ab der eine rechtliche Problemlösung trotz dafür sprechender legitimer Argumente gegen die Bindung an das Gesetz verstößt. Solchen Argumenten bleibt „nur“ Bedeutung für nationale Bemühungen um die lex ferenda.