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Haftung des Werbeunternehmens für unerlaubte Verteilung von Werbemitteln

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 383 Heft 6 v. 1.6.1996

ABGB § 354, ABGB § 523

Der Eigentümer kann zufolge seines Eigentums das Verteilen von Werbematerial in seinem Hause untersagen.

Als mittelbarer Störer kann nur angesehen werden, wer die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit hat, die auf ihn zurückgehende, seiner Interessenwahrnehmung dienende, aber unmittelbar von Dritten vorgenommene Störhandlung zu steuern und gegebenenfalls auch zu verhindern.

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