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Keine Bundeskompetenz für Anlagen zur Ausübung land- und forstwirtschaftlicher Nebengewerbe

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBL 1996, 306 Heft 5 v. 1.5.1996

GewO 1994 § 2 Abs 5, GewO 1994 § 2 Abs 6, BVG umfassender Umweltschutz, Abs 6 der Anl 2 der K BGBl 1994/194 [Wv der GewO 1973], Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG

Das BVG über den umfassenden Umweltschutz hat keine Veränderung der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und daher auch keine Erweiterung bestehender Bundeskompetenzen zu Lasten der Länder bewirkt.

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