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Prozessuale Fragen aus einem Verfahren wegen Raubmordes

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 194 Heft 3 v. 1.3.1996

StPO § 119, StPO § 252, StPO § 314, StPO § 345 Abs 1 Z 5

In der Hauptverhandlung einen Videofilm vorzuführen, der bei einem Lokalaugenschein im Vorverfahren aufgenommen wurde und bei dem keine Zeugen vernommen worden sind, verstößt nicht gegen § 252 StPO, weil die dort statuierten Verbote der Vorführung technischer Aufzeichnungen nur jene über die Vernehmung von Zeugen (§ 162a StPO) betreffen.

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