ABGB § 918, ABGB § 1096
Die Übergabe des Bestandobjektes iSd § 1096 ABGB ist die Verschaffung des bedungenen Gebrauches daran. Die Ausfolgung der Wohnungsschlüssel reicht aber
Seite 177
ABGB § 918, ABGB § 1096
Die Übergabe des Bestandobjektes iSd § 1096 ABGB ist die Verschaffung des bedungenen Gebrauches daran. Die Ausfolgung der Wohnungsschlüssel reicht aber
Seite 177