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UVS sind keine „Gerichte“ iSd B-VG

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBL 1996, 99 Heft 2 v. 1.2.1996

B-VG Art 129, B-VG Art 129a, B-VG Art 129b, B-VG Art 130, B-VG Art 131, B-VG Art 132, AVG § 66 Abs 4

Die UVS sind nicht „Gerichte“, sondern - bei Besorgung der ihnen verfassungsgesetzlich zukommenden Aufgaben weisungsfreie - „Verwaltungsbehörden“ iSd B-VG.

Art 129 B-VG bezieht sich, soweit dort die UVS genannt sind, nur auf [den diesem Art unmittelbar nachfolgenden] Abschnitt A. (über eben diese Verwaltungssenate), keinesfalls aber auf die eigenständigen Vorschriften über den VwGH.

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