MRG § 2 Abs 3
Durch die Anerkennung des Scheinuntermieters als Hauptmieter soll der Zustand hergestellt werden, der sich ergeben hätte, wenn der Hauseigentümer unmittelbar mit dem Scheinuntermieter abgeschlossen hätte.
MRG § 2 Abs 3
Durch die Anerkennung des Scheinuntermieters als Hauptmieter soll der Zustand hergestellt werden, der sich ergeben hätte, wenn der Hauseigentümer unmittelbar mit dem Scheinuntermieter abgeschlossen hätte.