EO § 54, EO § 88, EO § 370, GBG § 98
Ein Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung eines Pfandrechtes kann auch noch gestellt werden, wenn der zugrundeliegende Exekutionstitel bereits vollstreckbar ist.
EO § 54, EO § 88, EO § 370, GBG § 98
Ein Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung eines Pfandrechtes kann auch noch gestellt werden, wenn der zugrundeliegende Exekutionstitel bereits vollstreckbar ist.