Zur Frage, welche Partei im Exszindierungsprozeß die Beweislast trifft, haben Rsp und Lehre eine einsichtige Lösung gefunden, ohne allerdings dafür eine tiefergehende Begründung zu bieten. Diese hM wurde von Hoyer einer (teilweise scharfen) Kritik unterzogen. Im folgenden soll geklärt werden, ob diese Kritik berechtigt ist.
Deskriptoren: Exszindierungsklage, Beweislast, Eigentumsgarantie, Eigentum, Gewahrsame, Exekutionsvereitelung