Die Arbeit geht den unterschiedlichen Vorstellungen nach, die im Zusammenhang der Erfüllungsgehilfenhaftung mit der „Vorbereitung“ verbunden werden; sie macht an Hand der Judikatur die praktischen Anwendungsprobleme, vor allem bei den „Zulieferern“ (und ähnlich im Bauwesen), deutlich und entwickelt auf die Pflichtenlage des Geschäftsherrn sowie auf die Prinzipien und Zwecke der Erfüllungsgehilfenhaftung gestützte Lösungen.