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Haftungsmilderung nach DHG nur für Schädigung „bei Erbringung der Dienstleistung“

RechtsprechungOrdentliche GerichteFerdinand KerschnerJBL 1995, 470 Heft 7 v. 1.7.1995

DHG § 2

Erfolgt die Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Dienstnehmer allein in dessen Interesse und ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, greift das Haftungsprivileg des DHG bei Beschädigung des Kraftfahrzeuges nicht ein.

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