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Wozu noch Handelsrecht? - Vom Kaufmannsrecht zum Unternehmensrecht*)*)Für den Druck überarbeitete Fassung eines bei der Wiener Juristischen Gesellschaft und zugleich vor Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien sowie vor Studenten dieser Fakultät und der Wirtschaftsuniversität am 1.12.1994 gehaltenen Vortrags; die Nachw wurden auf exemplarische Belege beschränkt.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Karsten SchmidtJBL 1995, 341 Heft 6 v. 1.6.1995

Das Handelsgesetzbuch gilt als in weiten Teilen veraltet. Der Beitrag geht von der These aus, daß dies noch nicht gegen die Modernität des Handelsrechts spricht, sofern dieses nur im Sinne eines modernen Unternehmens-Privatrechts begriffen wird. Die im Handelsrechtslehrbuch des Verfassers entwickelte These wird im folgenden Beitrag vor dem Hintergrund der österr Gesetzgebung und Rechtspraxis exemplifiziert.

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