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Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche des Mieters wegen Veränderung des Wasserabflusses

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 317 Heft 5 v. 1.5.1995

ABGB § 364a, WRG § 39

Das Verbot des § 39 WRG, den natürlichen Abfluß des Wassers zum Nachteil des tiefer liegenden Nachbarn zu verändern, erstreckt sich nur auf unverbaute, landwirtschaftlichen Zwecken dienende Grundstücke.

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