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Höhere als gesetzliche Zinsen nur bei grobem Verschulden

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter ApathyJBL 1995, 248 Heft 4 v. 1.4.1995

ABGB § 1298, ABGB § 1333

Der die gesetzlichen Zinsen übersteigende Nutzungsausfall kann zwar positiver Schade sein; so, wenn der Gläubiger eine marktübliche Verzinsung hätte erzielen können, oder bei Zinsbelastung mit Krediten, die wegen des Verzuges nicht zurückgezahlt werden können.

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