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Zukauf ausländischer Weine durch inländischen Weinbauern

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 801 Heft 12 v. 1.12.1995

UWG § 1, GewO § 2 Abs 1, GewO § 2 Abs 3 Z 1

Mit dem Zukauf und Vertrieb italienischer Qualitätsweine übt ein burgenländischer Weinbauer keine der GewO unterliegende Tätigkeit aus, wenn der Zukauf die vom Gesetz festgelegte Menge nicht überschreitet.

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