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Das Gentechnikgesetz zwischen Verfassungsrecht, Europarecht und Sicherheit*)*)Stark überarbeitete Fassung eines Vortrages, den ich am 12.10.1994 vor der Wiener Juristischen Gesellschaft gehalten habe. Ich danke allen Diskussionsteilnehmern für weiterführende Hinweise, die ich, wo es möglich war, auch berücksichtigt habe, ohne daß ich dies noch im einzelnen ausweisen kann. - Die Auseinandersetzung mit dem GenTG sieht sich in einer Tradition, die von Walter Selb mit seiner kritischen Stellungnahme zum ersten Entwurf eines GenTG in JBl 1991, 749 ff, begründet wurde. Walter Selb ist im Juni 1994 - viel zu früh - verstorben. Seinem Gedenken sei der folgende Beitrag gewidmet.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Manfred StelzerJBL 1995, 756 Heft 12 v. 1.12.1995

Am 1.1.1995 trat das GenTG BGBl 1994/510 in Kraft, womit eine jahrelange Debatte über die Verrechtlichung der Gentechnologie - zumindest vorerst - beendet wurde. In Umsetzung der beiden Gentechnik-RL der EU treten aber eine Fülle vor allem kompetenzrechtlicher Fragen auf, die teilweise als paradigmatisch für die Umsetzung von EU-Richtlinien in die österr (bundesstaatliche) Rechtsordnung angesehen werden können. Die Lösung dieser Fragen führt direkt in die Diskussion um die Bundesstaatsreform und die Interpretation von Kompetenzbestimmungen. Europarechtliche Defizite und der Verzicht auf haftungsrechtliche Regelungen belasten das GenTG mit zusätzlichen Problemen.

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