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Zur Haftung des Masseverwalters bei Unternehmensfortführung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 739 Heft 11 v. 1.11.1995

KO § 11 Abs 2, KO § 81 Abs 3, ABGB § 1299

Der Masseverwalter haftet nur dann für die Nichterfüllung der von ihm im Rahmen der Unternehmensfortführung begründeten Masseforderungen, wenn er bei Begründung dieser Verbindlichkeiten davon ausgehen mußte, daß sie aus der Masse nicht mehr getilgt werden können.

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