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Einheitssatz oder Nebenleistungsverrechnung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 732 Heft 11 v. 1.11.1995

RAO § 17 Abs 1, ABGB § 1152, RATG § 23

Zur Wahlmöglichkeit des Rechtsanwalts zwischen Verrechnung des Einheitssatzes und Entlohnung der einzelnen Nebenleistungen wurde bisher immer die Auffassung vertreten, daß das Honorar nach dem jeweils höheren Ergebnis zu bestimmen ist.

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