vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereinsschiedsgerichtsbarkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1995, 649 Heft 10 v. 1.10.1995

ABGB § 6, ABGB § 7, ABGB § 26

Vereinsstatuten sind nach den für generelle Normen geltenden Grundsätzen der §§ 6 und 7 ABGB auszulegen. Maßgebend ist der objektive Sinngehalt der Bestimmungen; die Auslegung hat sich an der Gesetzestreue, dem Vereinszweck und den berechtigten Interessen der Mitglieder zu orientieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!