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Überprüfung der Beweiswürdigung des Erstrichters durch das Rekursgericht im Sicherungsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteHelmut PichlerJBL 1994, 549 Heft 8 v. 1.8.1994

ZPO § 276, ZPO § 412, EO § 382 Abs 1 Z 8, EO § 402 Abs 1

Auch im Sicherungsverfahren ist die Überprüfung der Beweiswürdigung des erkennenden Richters durch das Rekursgericht insoweit ausgeschlossen, als dieser den Sachverhalt aufgrund vor ihm abgelegter Zeugen- oder Parteienaussagen als bescheinigt angenommen hat.

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