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Die Reine Rechtslehre - eine Theorie in steter Entwicklung

KorrespondenzUniv.-Prof. DDr. Robert WalterJBL 1994, 493 Heft 7 v. 1.7.1994

Einige Klarstellungen

1. Peter Koller hat in einem vor kurzem in dieser Zeitschrift publizierten Beitrag1)1)Eine neue Wiener Schule der Reinen Rechtslehre?, JBl 1994, 200 ff. In einer Anmerkung wird der - unter „Korrespondenz“ erschienene - Beitrag als Besprechung von Walter (Hrsg), Schwerpunkte der Reinen Rechtslehre (1992), bezeichnet. Er geht aber über eine Besprechung hinaus. ua ausgeführt, es lasse sich bei mir und manchem meiner Schüler die Neigung feststellen, „Kelsens Lehre als unumstößliche Wahrheit zu betrachten, sie gegen Kritik zu immunisieren und zu dogmatisieren“ (200), diese Lehre „als die letztgültige Wahrheit zu verbreiten und sie gegen jeden kritischen Einwand auf Biegen und Brechen zu verteidigen“ (203). Eine solche Neigung wäre - hier stimme ich mit Koller durchaus überein - höchst unerwünscht und anfechtbar. Aber sie besteht gar nicht. Vielmehr zeigt sich die Reine Rechtslehre als eine Theorie in steter Entwicklung. Dies zu zeigen - nicht etwa Antikritik zu üben - ist die Aufgabe der folgenden Zeilen.

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