Nach einer E des OGH und der Praxis mancher Untergerichte führt eine Anrufung des Außerstreitgerichts wegen Neufestsetzung der Enteignungsentschädigung dazu, daß ein hinterlegter Entschädigungsbetrag dem Enteigneten nicht ausgefolgt, die Enteignung aber dennoch vollzogen wird. Es wird gezeigt, daß das nicht rechtens sein kann.
Deskriptoren: Enteignungsentschädigung, Hinterlegung