Die Steuerreform 1994 bringt einen tiefgreifenden Umbau des Steuersystems. Finanzpolitisch ist er positiv zu bewerten. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist aber zu prüfen, ob die Reform auch zu einer Erneuerung des inneren Systems geführt hat. Mißt man die Reform am Leistungsfähigkeitsprinzip, so zeigen sich viele grundlegende Systemmängel. In einer dritten Etappe der Steuerreform sollten daher Mängel der Endbesteuerung beseitigt, Einkommen- und Körperschaftsteuer besser aufeinander abgestimmt werden, eine solide Rechtsgrundlage für das Bilanzsteuerrecht und eine überzeugende rechtliche Basis für die Negativsteuern geschaffen werden.