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Suchtgifteinfuhr durch eine Bande

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 268 Heft 4 v. 1.4.1994

SGG § 12 Abs 1, SGG § 12 Abs 2, SGG § 12 Abs 3 Z 3

Durch den Hinweis auf seine Zugehörigkeit zu einer Bande kann die Qualifikation eines Beteiligten als Mittäter nicht begründet werden.

Die Qualifikation der „Bande“ iSd § 12 Abs 2 SGG trifft ein Bandenmitglied auch dann, wenn es nicht als unmittelbarer Täter, sondern als in anderer Weise Beteiligter tätig wird.

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