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Amtshaftung, wenn die Gewerbebehörde die Einhaltung von Auflagen nicht überwacht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 263 Heft 4 v. 1.4.1994

AHG § 1, GewO § 77

Hat die Gewerbebehörde eine Betriebsanlage unter Beifügung einer Auflage genehmigt, so hat sie die Befolgung der Auflage auf geeignete Weise zu überwachen.

OGH, 19.10.1993, 1 Ob 25/93

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