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Kein Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung eines Antrages auf Anerkennung als Religionsgesellschaft

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBL 1994, 195 Heft 3 v. 1.3.1994

B-VG § 132, AnerkennungsG § 1, AnerkennungsG § 2

Eine Säumnisbeschwerde kann nur erhoben werden, wenn der Bf einen Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung seines im Bereich der Verwaltung unerledigt gebliebenen Begehrens hatte.

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