Über die mangelnde Qualität der Gesetzgebung zu jammern, gehört nachgerade zum guten Ton. Auch der Verfassungsgesetzgeber bleibt von solchen Angriffen - mit Recht - nicht verschont, wenn er allzu hastig vorgeht und ihm dabei unvermeidlich Pannen unterlaufen (vgl jüngst Novak, Der Rechnungshof, der Verfassungsgerichtshof - und der überforderte Gesetzgeber, JBl 1993, 749 ff). Dennoch sollte man Verständnis für überforderte Legisten und Parlamentarier haben, denen eine hektische, von den Medien und wechselnden Interessentengruppen gehetzte Alltagspolitik täglich neue Regelungsnotwendigkeiten suggeriert: Geschwindigkeit und Qualität sind beim Gesetzemachen nun einmal unvereinbare Gegensätze.