In manchen Fallkonstellationen ist der Ausgang eines Rechtsstreits für die Beziehungen zwischen einer Streitpartei und einem Dritten wichtig. Streitverkündung und Nebenintervention vermögen solche Probleme nur unvollkommen zu lösen, vor allem in Österreich wird ihre Wirkung für Folgeprozesse bezweifelt. Der Autor zeigt, daß in manchen Fällen - sowohl in Österreich als auch in Deutschland - eine direkte Klage einer Prozeßpartei gegen den Dritten (Querklage) oder eines Dritten gegen eine Streitpartei (Interventionsklage) zulässig und zweckmäßig sein kann, um mittels Prozeßverbindung die zusammenhängenden Streitfragen zu klären. Dabei geht er auch auf Probleme des europäischen Zivilprozeßrechts ein.