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Einstweilige Verfügungen in Bestandstreitigkeiten1)1)Dieser Aufsatz beruht auf einem Vortrag, den der Autor am 1. 10. 1992 in Altmünster im Rahmen des Hochschulkurses der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gehalten hat. Die Themenwahl erfolgte auf die Anregung der Organisatoren hin, anläßlich des Erscheinens der Habilitationsschrift des Autors (Der Anwendungsbereich der einstweiligen Verfügung [1992]) einige dort gewonnene Ergebnisse anhand eines speziellen Rechtsbereichs vorzustellen. Daher sind insb die Abschnitte B. und D. inhaltlich stark an diese Monographie angelehnt; überdies wird auf sie nach Möglichkeit verwiesen, um Weitwendigkeiten und Wiederholungen zu vermeiden.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Andreas KonecnyJBL 1994, 9 Heft 1 v. 1.1.1994

Anhand der Bestandstreitigkeiten behandelt der Verfasser drei Problembereiche bei den einstweiligen Verfügungen: Zuerst wird der derzeit strittigen Frage nachgegangen, ob sich Eilmaßnahmen in jedem Fall inhaltlich im Rahmen des im Prozeß verfolgten Anspruchs halten müssen; entgegen der herrschenden jüngeren Lehre wird diese Anspruchsbindung bejaht. Dann wird dargelegt, inwieweit die außerstreitigen Mietrechtsverfahren durch einstweilige Verfügungen gesichert werden können. Abschließend wird das reiche Fallmaterial zu den in Bestandstreitigkeiten am häufigsten auftauchenden Gefährdungsfällen, insb zu den unwiederbringlichen Schäden und drohenden Gewaltanwendungen, dargestellt.

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