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Zeitlicher Anwendungsbereich des § 2 Abs 3 MRG idF vor dem 3. WÄG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 693 Heft 10 v. 1.10.1994

MRG § 2 Abs 3

§ 2 Abs 3 MRG ist auch dann anzuwenden, wenn der Hauptmietvertrag zwar vor, der Untermietvertrag jedoch nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes geschlossen wurde.

OGH, 13.04.1994, 3 Ob 523/94 - verst Senat

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