Das schiedsgerichtliche Verfahren wirft bezüglich der Kostentragung eine Reihe besonderer Fragen auf. Mangels einer Zwangsgewalt der Schiedsgerichte zur Eintreibung von Kosten werden regelmäßig Vorschüsse verlangt. Der Autor untersucht die Rechtsgrundlagen dieser Vorschußpflicht; die Sanktionen einer Nichterfüllung; die Höhe der Vorschüsse. Er erörtert, inwieweit Mittellosigkeit einer Partei ein Aufhebungsgrund für die Schiedsvereinbarung sein kann. Schließlich werden die Entlohnung der Schiedsrichter aus den Vorschüssen und die verfahrensrechtliche Wirkung eines Nichterlags dargestellt.