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Grenzen der Intimpartner-Privilegierung bei Vergewaltigung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 465 Heft 7 v. 1.7.1993

StGB § 12, StGB § 14 Abs 1, StGB § 201 Abs 2, StGB § 203 Abs 1

Da die Privilegierung des § 203 Abs 1 StGB nur die Verfolgungsvoraussetzungen der Tat betrifft, wirkt sie allein für denjenigen, in dessen Person der aufrechte Bestand einer Ehe oder Lebensgemeinschaft zum Tatopfer verwirklicht ist.

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